Im Folgenden finden Sie unsere Grundlagen der Geschäfts und Mietbedingungen zwischen Kunde (Mieter) und Vermieter (Kurt Knusper Lagerbedarf/Regalekiste.de).
1.)Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2.)Das Angebot des Vermieters ist für die Dauer von 2 Werkstagen verbindlich. Die verspätete Annahme gilt als neues Angebot.
3.)Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution für die Mietgegenstände zu verlangen und/oder die Mietgegenstände nur nach Rechnungsausgleich herauszugeben.
4.)Der Mieter ist verpflichtet, die vorgesehene Mietdauer, die genaue Rechnungsadresse sowie das Organ des Mieters als juristischer Person und die zur Ausleihe bevollmächtigte Person anzugeben.
5.)Die Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände zur Lagerausstattung sowie technischen Geräte und sonstigen Zubehörteilen.
6.)Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung) und für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung während der Mietzeit ist nicht erlaubt.
7.)Die Mietzeit beginnt und endet mit dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt vereinbart worden ist. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche, neu berechnete Miete in Rechnung zu stellen, wenn ihm das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht oder die Mietdauer nachträglich verlängert wird. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches des Vermieters bleibt davon unberührt.
8.)Zweckdienliche Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.
9.)Der Mieter ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Anlieferung oder Übernahme der Mietgegenstände von dem ordnungsgemäßen Zustand und der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen. Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und nicht immer neuwertig ist, auch kann es zu Farbabweichungen kommen. Normale Gebrauchspuren, die auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhen, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Etwaige Reklamationen seitens des Mieters in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so gilt das Mietgut als mangelfrei übergeben. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
10.)Bei Inanspruchnahme des Transportservices geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietgutes auf den Mieter über, sobald der Vermieter das Mietgut dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, spätestens mit Unterschrift des Lieferscheins. Dies gilt unabhängig davon, ob der Transport des Mietgutes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
11.)Die Auslieferung der Mietgegenstände erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Fixtermine
bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung des
Vermieters. Ist die Lieferadresse bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit dem Abstellen des Mietgutes als ordnungsgemäß übergeben. Der Mieter hat ab diesem Zeitpunkt die Gefahr für Beschädigung oder Verlust des Mietgutes zu tragen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der bei der Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu prüfen.
12.)Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurgewerbes.
13.)Wird die Anlieferung von einem Dritten übernommen, so findet der Gefahrübergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.
14.)Wenn der Transportservice in Auftrag gegeben worden ist, muss der hierfür vereinbarte Preis auch bezahlt werden, wenn das Mietgut doch vom Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht wird oder wenn die reservierten Mietgegenstände nicht verwendet werden.
15.)Der Vermieter behält sich vor, in Ausnahmefällen statt der bestellten Ware gleichwertige oder höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu liefern.
16.)Alle katalogseitigen Maßangaben sind Circamaße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.
17.)Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände gegen Diebstahl zu versichern. Auf Verlangen des Vermieters ist der Abschluss der Versicherung unverzüglich nachzuweisen.
18.)Abweichungen in Farbe, Struktur und Oberfläche von der Darstellung im online-Katalog können nicht ausgeschlossen werden. Eine Besichtigung ist während der Öffnungszeiten möglich. Abweichungen berechtigen weder zur Annahmeverweigerung durch den Mieter, noch begründen sie einen Anspruch auf Änderung des Preises.
19.)Nach Vertragsschluss ist der Vermieter unabhängig vom Nachweis eines konkret entstandenen Schadens in jedem Fall berechtigt, eine Pauschale in Höhe der Mindestleihgebühr (eine Woche) der gesamten Einheiten oder aber mindestens 45 Euro für das Mietgut, auch wenn es nicht abgeholt wurde, zu verlangen. Dem Mieter steht es zu, den Nachweis eines konkret geringer entstandenen Schadens zu führen.
20.)Die Haftung von Kurt Knusper Lagerbedarf für Mängel am Mietgut gemäß §§ 536 a, 536 I BGB ist auf die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Kurt Knusper Lagerbedarf beschränkt. Im Übrigen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
21.)Das Mietgut ist nach Ablauf der Mietdauer in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
22.)Der Mieter haftet für Beschädigung des Mietgutes in Höhe der Kosten der Wiederherstellung, für den Untergang oder Verlust des Mietgutes in Höhe der Kosten der Neu- & Wiederbeschaffung.
23.)Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgut für die Dauer der Miete gegen Verschlechterung und Untergang zu versichern und Kurt Knusper Lagerbedarf den Versicherungsnachweis vorzulegen.
24.)Rechnungsbeträge sind sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Mieter gerät spätestens in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag seit Zugang der Rechnung nicht mit Ablauf von 30 Tagen ausgeglichen ist.
25.)Anzeigen und Erklärungen, die dem Vermieter gegenüber abzugeben sind, bedürfen der Schriftform.
26.)Erfüllungsort ist Berlin. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
27.)Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, sind die Parteien verpflichtet, an ihre Stelle eine dem Sinn und Zweck am nächsten kommende wirksame Bestimmung zu setzen.